Kennt ihr das? Ihr holt euch 30 Tage lang keine Kontoauszüge am Automaten und bekommt diese dann automatisch von der Bank zugeschickt. Für diese “Zwangszusendung” zahlt ihr dann eine Gebühr. Je nach Bank liegt diese meistens bei 1-2 Euro.
Das Landgericht Frankfurt hat nun in einem Urteil gegen die Deutsche Bank entschieden, dass Banken generell dazu verpflichtet sind dem Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren.
Das Urteil des Landgericht Frankfurt hat estmal nur für die Kunden der Deutschen Bank direkte folgen, denn diese können die in der Vergangenheit gezahlen Beiträge zurück Verlagen.
Die Verbraucherzentrale Nordrein-Westfalen hat für alle Kunden der Deutschen Bank einen Musterbrief online gestellt, mit dem ihr euer Geld zurück Verlangen könnt.
Na das ist ja mal ein Verbrauchertipp ganz anderer Art hier, die arme Deutsche Bank………